Fehlen der Kenntlichmachung von UNESCO-Welterbezone im Salzburger Flächenwidmungsplan gesetzwidrig
Die Volksanwaltschaft hat mit Schreiben vom 26.02.2019 die Rechtsauffassung des Salzburger Gemeinderats Dr. Christoph Ferch (Liste-SALZ) bestätigt, dass die Unterlassung der Eintragung der UNESCO-Welterbezone im Flächenwidmungsplan der Stadt Salzburg gesetzwidrig sei.
Sie stellt im Zusammenhang mit dem Rehrlplatz fest: “Auch nach Rechtsauffassung der Volksanwaltschaft unterliegt die gegenständliche Fläche rund um dem Dr.-Franz-Rehrl-Platz insofern einer Nutzungsbeschränkung durch ein LandesgesetziSd § 43 Abs. 1 Z. 1 Salzburger ROG, als dem Schutz des Weltkulturerbes der Stadt gemäß § 3a Salzburger Stadtrecht 1966, LGBl. Nr. 47/1966, ein vorrangiges öffentliches Interesse zukommt.“
„Das ist ein Durchbruch für den Schutz des Weltkulturerbes in der Stadt Salzburg, denn nun ist klar, dass der Flächenwidmungsplan behoben und adaptiert werden muss. In weiterer Folge stellt sich damit die Frage, ob nicht alle Baubewilligungen, die gegen die UNESCO erteilt wurden, auf ihre Gesetzmäßigkeit geprüft werden müssen.“
Dr. Christoph Ferch
Gemäß § 43 Abs. 1 Z. 1. Salzburger ROG sind im Flächenwidmungsplan Flächen kenntlich zu machen, die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen Nutzungsbeschränkungen unterliegen. Nachdem es sich hierbei um eine Muss-Bestimmunghandelt, ist ein Fehlen dieser Kenntlichmachung gesetzwidrig.

Bisher hat die Stadt damit argumentiert, dass sie gemäß der Kann-Bestimmung im § 43 Abs. 2 Salzburger ROG nicht dazu verpflichtet sei, das Welterbe im Flächenwidmungsplan kenntlich zu machen, dies aber nun nachholen werde.
Laut Ferch hat die Stadt Salzburg die Pflicht, den gesetzmäßigen Zustand umgehend herzustellen. Dies gilt nicht nur für den Rehrlplatz sondern für alle, die Stadt Salzburg betreffenden UNESCO-Welterbe-Entscheidungen.
UNESCO-Welterbestatus des historischen Zentrums von Salzburg weiterhin gewährleisten
Um dieser Forderung zu bestärken, hat Ferch über NR Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT) am 28.02.2019 eine Petition im Nationalrat eingebracht, die die Bundesregierung auffordert, erforderliche Maßnahmen zu setzen, um sicherzustellen, dass der Erhalt des UNESCO-Welterbestatus des historischen Zentrums von Salzburg weiterhin gewährleistet bleibt.
Weiters wird darin die Österreichische Bundesregierung, insbesondere das BKA als Staatsvertragspartei und als Behörde ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Land und der Stadt Salzburg, auf die Eintragung der Welterbezone gem. § 43 Abs. 1 Z. 1. Salzburger ROG Flächenwidmungsplan bei Land und Stadt Salzburg hinzuwirken.“
Fotos: https://liste-salz.at/presse/
Nationalrats-Petition: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/
Bei Rückfragen: +43 664 2 85 86 87
Bericht von Antenne Salzburg
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