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Resümee: Wie geht Salzburg mit dem UNESCO Welterbe um?

„Wie geht Salzburg mit dem UNESCO Welterbe um?“ war der Brennpunkt unseres Wahlkampfauftakts am 01.02.2024 um 19:00 Uhr im Palais Neustein.

Am Podium sprachen Univ.Prof. Dr. Kurt Luger, UNESCO- Lehrstuhlinhaber „Kulturelles Erbe und Tourismus“ sowie Mag. arch. Christine Sachs-Kapsreiter (SALZ), die uns wichtige Einblicke zu unserem schützenswerten Kulturgut Salzburg gegeben haben. Ein besonders großes Dankeschön gilt dem ORF bei der uns zu Gast war und einen Beitrag in seinem Medium von uns veröffentlicht hat. Zum ORF Beitrag.

Unsere Leitsätze sind: Schützen, Bewahren, Kontrollieren und diese gelten selbstverständlich auch für das schützenswerte UNESCO-Weltkulturerbe Salzburg. 

Welterbestätten, das Erbe der Menschheit, sind Räume des Schutzes und des Bewahrens … und seine außerordentliche universelle Wertigkeit soll kommuniziert werden.

Welterbestätten sind Räume des Begehrens für Investoren und Sehnsuchtsdestinationen für Touristen – das verlangt strikte Regelungen. Die Bewahrung des Kultur- oder Naturerbes verlangt einen enormen Aufwand an gesetzlichen Regeln um die ungenierte Ausnutzung oder die Zerstörung des Erbes zu verhindern.

Und dafür gibt es das Altstadterhaltungsgesetz. die Altstadterhaltungskommission sowie einen Managementplan. Die SALZ fordert diesen auch einzuhalten

Die SALZ ist gegen den Bau von hohen Betonmonstern in der Stadt Salzburg, welche die Sichtachsen des UNECSO-Weltkulturerbes gefährden und sich nicht im Stadtbild einfügen. Dies gilt insbesondere auch für die Pufferzone des UNESCO Weltkulturerbes von Salzburg. Es kann nicht sein, dass Investoren Sondergenehmigungen erhalten die maßstabsprengend und schwer bedenklich sind.

Fast alle Welterbestätten sind Symbole von nationaler Identität und als solche auch touristische Attraktionen.

Um diese Einzigartigkeit verstehen zu können, benötigt es eine hochwertige Vermittlung, dann kann Storytelling zum interkulturellen Medium werden.

Es gilt eine Balance zwischen Nutzen und Bewahren zu finden.

Natürlich sprechen wir auch über die Herausforderung moderner Architektur in den Welterbestätten, Einfügungsgebote, das Ausmaß des tolerierbaren Einflusses auf die Umgebung, über Spekulationen und damit über das Geldkulturerbe.

  • Schutz des Welterbes in der Verfassung der Stadt als hervorragendes Ziel.
  • Einhaltung des Völkerrechtlichen Vertrags der Welterbe-Konvention
  • Einfügung des Welterbes in das Räumliche Entwicklungskonzept und in den Flächenwidmungsplan
  • Transparente Bestellung des Welterbe-Managements und Trennung von der Stadtplanung
  • Einbeziehung der Bevölkerung von Beginn an –echte Partizipation
  • Meldung von Großprojekten an das UNESCO-Welterbezentrum Paris, allfällige Bewertung durch internationale Experten
  • Durchführung von Gestaltwertanalysen –unbedingte Einhaltung des Einfügegebots
  • Bestandserhaltung des baukulturellen Erbes nicht nur in der Welterbe-Kernzone
  • Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wie Altstadt-Erhaltungsgesetz garantieren.

Welterbefläche umfasst 237 Hektar, die Pufferzone 467 Hektar, in der Altstadtzone I befinden sich 786 charakteristische Gebäude, 508 sind Denkmäler.

Pufferzone ist wichtig wegen der Sichtachsen und Sichtbeziehungen des Welterbes, sie soll dafür sorgen, dass Neues auf die bestehende Bebauung in der Kernzone Rücksicht nimmt –Herausforderung: Hochhäuser, Dienstleistungszentren …